Rechtsgebiete
Alle Schwerpunkte unserer Kanzlei im Überblick – von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht.
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Jürgen Bockel kennt als Fachanwalt für Arbeitsrecht die rechtlichen, persönlichen und ökonomischen Perspektiven beider Seiten des Beschäftigungsverhältnisses.
Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, die er entsprechend ihrer jeweiligen Interessenlage optimal berät und vertritt. Hierzu zählt die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen, die umfassende Vertretung vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Im Falle einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen berät Rechtsanwalt Jürgen Bockel die Vertragsparteien jeweils entsprechend ihrer Interessenlage in der Gestaltung eines guten Aufhebungsvertrages oder im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens.
Gegenstände der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung sind des Weiteren:
Die oben genannten Punkte stellen beispielhaft die Bandbreite unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit dar. Stets stehen dabei Ihre persönlichen rechtlichen Probleme im Vordergrund, die einer individuellen Lösung zugeführt werden müssen.
- Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Vertretung vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- Aufhebungsverträge und Kündigungsschutzverfahren
- Rechtmäßigkeit einer Kündigung
- gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Vergütungsansprüchen
- Zulässigkeit von Abmahnungen
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Entgelt- Urlaubs- und Arbeitnehmerschutzrechte
- Vertretung im Rahmen von tarifvertraglichen Ansprüchen
- Arbeitnehmerhaftung nach Schadensfällen
- Arbeitsrecht bei Umstrukturierung
- arbeitsrechtliche Fragen in der Insolvenz und bei Umwandlung und Betriebsübergang
- Arbeitnehmerüberlassung
- rechtssichere Gestaltung eines Aufhebungsvertrages einschließlich Durchsetzung von Abfindungsansprüchen
- Arbeitnehmerschutz und Beschäftigten Datenschutz
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Fragen des Kündigungsschutzes und des Sonderkündigungsschutzes für geschützte Personengruppen
- sämtliche Aspekte des Urlaubsrechtes
Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht verfügt Frau Rechtsanwältin Angelika Bockel über eine langjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet.
Regelmäßige Fortbildungen sichern nicht nur einen hohen Qualitätsstandard sondern garantieren, dass die neueste Rechtsprechung der Obergerichte in die praktische Arbeit einfließen kann. Dabei geht es im Familienrecht nicht nur um die kompetente und rechtlich zielführende Beratung und Vertretung vor Gericht, sondern auch um die emotionale Unterstützung der Mandanten in einer für sie außergewöhnlich belastenden und beängstigenden Lebenssituation. Auch Rechtsanwältin Antje Bartscher berät im Familien- und Scheidungsrecht.
Mit dem Mandanten/ der Mandantin werden im Rahmen der Beratung Schritt für Schritt die Fragen besprochen, die den Betroffenen auf dem Herzen liegen. Dabei sind es in vielen Fällen Fragen von existentieller Bedeutung wie z.B.: welcher Unterhalt steht mir und/ oder unserem Kind für wie lange zu, was geschieht mit dem gemeinsamen Vermögen und dem Hausrat, wer entscheidet, wo unser Kind zukünftig lebt, wie wird der Umgang geregelt. Dabei wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, zwischen den Eheleuten eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, da eine streitige gerichtliche Auseinandersetzung oft viele Jahre andauert und die Parteien extrem belastet.
Gelingt eine einvernehmliche außergerichtliche Regelung zu den Themen elterliche Sorge, Umgang, Unterhalt, Hausrat, Zugewinnausgleich und vermögensrechtliche Auseinandersetzung nicht, so werden die Ansprüche auf der Grundlage der aktuellen Rechtsnormen und Rechtsprechung in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht geltend gemacht. Nach Ablauf des Trennungsjahres vertritt Frau Rechtsanwältin Bockel die jeweiligen Mandanten umfassend im Rahmen des Scheidungsverfahrens und bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs.
- Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht
- Kindschaftsrecht, insbesondere Sorge- und Umgangsrecht
- Einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen
Bau- und Architektenrecht
Rechtssicherheit für Bauherren und Planer.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht liegt der Arbeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Jürgen Bockel in der Beratung und Vertretung von kleineren und mittelständischen Unternehmen und Personen, die an Bauvorhaben mitwirken, diese planen, gestalten oder in Auftrag geben. Auch Architekten gehören zu diesem Mandantenkreis.
Als erfahrener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist er mit den baubetriebswirtschaftlichen und technischen Bedingungen gut vertraut. Vor der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen strebt Rechtsanwalt Jürgen Bockel regelmäßig eine interessengerechte Lösung mit Blick auf den Vorhabenstand und mit profundem Sinn für die Möglichkeiten der Projektbeteiligten an.
- Bauverträge und Mängelansprüche
- Privates und öffentliches Baurecht
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
Verkehrsrecht
Gut beraten nach dem Unfall.
Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Verkehrsunfallrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung durch. Zuständig sind Rechtsanwalt Jürgen Bockel und Rechtsanwältin Antje Bartscher.
Den Betroffenen ist es oftmals gar nicht klar, welche Ansprüche neben dem Ersatz des Reparaturschadens geltend gemacht werden können. Wir sorgen im Rahmen unserer umfassenden Beratung und Tätigkeit dafür, dass alle Ihre Ansprüche, so unter anderem auch Ihre Ansprüche auf einen Mietwagen, auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, auf Ersatz der Gutachterkosten, Behandlungskosten etc. geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass der Schädiger, bzw. die Haftpflichtversicherung, auch Ihre Anwaltskosten zu bezahlen hat. Ihnen entstehen also in der Regel keine Kosten. Auch wenn Sie den Unfall zum Teil selbst verschuldet haben, steht Ihnen unter Umständen ein Anspruch gegen den Gegner zu.
Oftmals stehen Ihnen zur Schadensabwicklung mehrere Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung. Sie können zum Beispiel Ihren PKW nach dem Unfall in einer Reparaturwerkstatt reparieren lassen, oder aber den Schaden auf Gutachterbasis abrechnen. Auch hier beraten wir Sie gerne. Bitte bedenken Sie, dass Sie nach einem Unfall Ihren PKW von einem Gutachter Ihrer Wahl begutachten lassen können. Sie müssen also keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren. Einige Versicherungen neigen, vor allem bei nicht anwaltlich vertretenen Anspruchstellern dazu, ungerechtfertigte Kürzungen vorzunehmen. Um eine schnelle und möglichst unkomplizierte Abwicklung mit angemessenen Entschädigungen sicherzustellen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig nach dem Unfall von Ihrem Anwalt beraten lassen.
Das Autokaufrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt in unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Hier entstehen oft Streitigkeiten nach dem Verkauf oder Kauf von Fahrzeugen. Oft treten an den Fahrzeugen Mängel auf oder es wurden Mängel beim Kauf übersehen. Zunächst stellt sich die Frage, ob Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen. Es hängt von vielen Faktoren ab, so zum Beispiel, ob der Verkäufer Händler oder eine Privatperson ist, ob überhaupt ein Mangel besteht, ob der Mangel bekannt war usw. Im Rahmen der Mangelgewährleistungsrechte stehen dem Käufer verschiedene Rechte gegenüber dem Verkäufer zu. Der Verkäufer muss allerdings zunächst zur Nachbesserung aufgefordert werden. Auch hier gibt es Ausnahmen. Wir beraten und vertreten Sie gerne, damit Sie Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen können.
Neben dem Verkehrszivilrecht stellt das Verkehrsstrafrecht einen Schwerpunkt des Verkehrsrechts dar. Sollte gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet werden, ist es besonders wichtig, möglichst früh Kontakt zu unserer Kanzlei aufzunehmen. Bitte machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Einige Beispiele für Verkehrsstrafdelikte: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung, Beleidigung oder Nötigung im Straßenverkehr.
Wir beraten und vertreten Sie natürlich auch in Bußgeldverfahren. Es lohnt sich um jeden Punkt zu kämpfen. Bereits 8 Punkte führen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Beispiele für Bußgelddelikte: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol, Drogen am Steuer. Auch hier gilt, machen Sie keine Angaben, ohne zuvor anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben.
- Verkehrsunfallrecht und Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- PKW-Kaufrecht
Mietrecht
Konflikte rund um Miete und Immobilien.
Beratung für Mieter und Vermieter bei Kündigung, Nebenkostenabrechnung, Modernisierung und mehr.
Gesellschaftsrecht
Für Unternehmen und Gesellschafter.
Rechtsberatung bei Gründung, Gesellschafterstreit oder Umstrukturierung – klar, verlässlich und wirtschaftlich gedacht.
Insolvenzrecht
Wege aus der wirtschaftlichen Krise.
Unterstützung bei Privat- oder Unternehmensinsolvenz – diskret, lösungsorientiert und rechtssicher.
Erbrecht
Erbrecht als Teil unserer familienrechtlichen Praxis.
Ansprechpartnerin für Fragen des Erbrechts ist Rechtsanwältin Angelika Bockel, Fachanwältin für Familienrecht.